Beiträge mit tag "Recht
Verfassungsgericht wegen Griechenland-Hilfe angerufen
2Dieses Mal möchten sich die Deutschen nicht so einfach etwas durch die Politiker aufzwingen lassen und ich muss sagen “Gut so!”. 5 Kläger haben gegen die Griechenland-Hilfe nun Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen das Sozialstaatsprinzip und Verstoßes gegen Art. 125 des Vertrages von Lissabon eingeleitet. Auch einen Eilantrag haben sie gestellt um zu verhindern das Horst Köhler heute Abend das Gesetz zur Griechenland-Hilfe unterschreiben kann. Da bin ich mal gespannt ob bzw. was dies bewirken wird.
Ossis kein eigener Volksstamm – Wessis dann etwa auch nicht?
0Also so was. Jetzt hab ich doch immer gedacht ich wäre als Wessi teil eines eigenen Volksstammes das so ganz anders ist als die Ossis. Aber so ist das ja wohl gar nicht. So was aber auch. Da hab ich mir ja immer etwas vor gemacht ;-( . Ne Spaß bei Seite. Ich muss gestehen das ich die Sache “Ossi-Wessi” nicht mehr hören kann und mich wundert es auch absolut nicht das das Stuttgarter Arbeitsgericht heute entschieden hat das Ossis kein eigener Volksstamm sind. Wen wundert es bitte? Wir sind ganz einfach Deutsche und das war es dann auch schon. Ich verstehe die gute Dame die ihre Bewerbung mit einem “(-) Ossi” zurück bekommen hat. Über eine solche Ablehung würde ich mich auch nicht freuen und das so etwas nicht passieren darf (warum auch immer dies nun tatsächlich geschehen ist) ist auch selbstverständlich. Aber das das Arbeitsgericht heute nun entscheiden musste ob Ossis als eigener Volksstamm angesehen werden ist für mich mal richtig sinnlos. Dann bin ich mal gespannt ob die gute Dame nun Berufung einlegen wird.
Vorsicht vor Parkraumüberwachung
1So nennt sich eine neu gegründete Firma die im Auftrag von Unternehmen deren Parkplätze vor Falschparkern schützt. Der Geschäftsmann dahinter hat, sagen wir mal Erfahrung, damit. Denn er ist kein geringerer als der Versicherungsbüromensch vom teuersten Parkplatz Deutschlands. Scheinbar gibt es da einen Markt für, zumindest wenn es nach Herrn Schifferer geht.
Was ich etwas seltsam finde ist die “Gebührenstruktur”. So bekommt man keinen Strafzettel in dem Sinn sondern Post vom Anwalt der dann 84,50 haben will oder aber falls das Auto schon weggeschafft wurde dann sind’s 151,00 die der pöse Verbrecher der da einen teuer bezahlten Parkplatz minutenlang blokiert zahlen muss. Kritisch würde ich dann als ertappter das Fehlen eines detailierten Tariftabelle sehen, welche mich fein säuberlich davon in Kenntnis setzt wann ich mit welchen Kosten zu rechnen habe. Wobei ich persönlich bei “ab 16:30 Uhr Nachtzuschlag” doch an meinem Verständnis für Tag und Nacht zweifeln müsste oder an dem des Preisgestalters.
Einen Hinweis eines poppeligen Geschäftskundens der, wenn er in der Stadt einkaufen geht, auch mal woanders parkt. Wenn dann so ein Vollhorst mein Vehikel abschleppt weil er meint ich steh da jetzt schon lang genug rum und kaufen würd ich bei dem eh nix. Zum einen wäre ich stinksauer, verständlich oder? Allerdings würde ich um die Geschäftsgegend einen riesen Bogen machen und mich dort nie wieder blicken lassen, und evtl. auch allen anderen davon abraten dort einkaufen zu gehen.
Und ein letzter Hinweis an den Betreiber dieses Spasses. Falls ihr mal auf die Idee kommen würdet mein Auto aus irgendwelchen Fadenscheinigen Gründen abzuschleppen oder mir gar ne Abmahnung schicken wölltet dann lasst euch sagen das ich eine Verkehrsrechtsschutz habe. Ich persönlich empfinde dieses ganze trotzalledem als Abzocke. Und Kunden vergrault man damit ja sowieso, erkennt man ja wenn man seine Rübe mal anstrengt.
Gebrauchtwagenkauf
0Ich kann das Wort nicht mehr lesen. Momentan beschäftige ich mich in meiner Examensvorbereitung im Schuldrecht BT mit dem Verbrauchsgüterkauf und insbesondere hab ich mir heute Entscheidungen zu §476 BGB zu Gemüte führen dürfen. Ich hab echt das Gefühl wie wenn es dabei nur Entscheidungen zum Gebrauchtwagenkauf gibt. Und das interessiert mich so was von rein gar nicht. Heute durft ich mir unter anderem etwas zum “Opel-Vectra-Fall”, “Turbolader-Fall” und “Ford-Fiesta-Ambiente-Fall” aneignen. Aber das ist noch nicht alles was ich heute zu tun habe, denn gegen später werd ich mir noch Gedanken zu ner Klausur machen wo ein ganz witziger Klausurensteller zwei Personen namens Dieter und Thomas auftauchen lässt, die unter anderem nicht nur Verbrecher sondern auch erfolglose Sänger sind. Auf wen mag das denn nur anspielen? Schon bei meiner letzten Klausur wollte Boris die Barbara töten lassen. Ich kann solche Fälle bei denen jemand total lustig sein möchte nicht leiden. Aber hilft ja alles nix dann muss ich mir gegen später wohl noch Gedanken zu der Strafbarkeit von Dieter machen
Kirche vor Standesamt
3Wir möchten ja in naher Zukunft auch heiraten und da macht man sich so seine Gedanken. Für mich steht absolut fest, dass eine kirchliche Trauung sein muss. Denn nur diesen rechtlichen Akt mit Vertrag unterschreiben finde ich so schrecklich unromantisch. Das bringt wohl auch mein Studium mit sich denn wenn man erst mal weiß das das ganze Standesamtzeugs nur veranstaltet wird um einen rechtskräftigen Vertrag zu unterschreiben dann fehlt mir da was. Das erinnert mich einfach an einen Kaufvertrag oder sonst was. Ne das Standesamt muss eben sein, hat für mich aber nur die rechtliche Bedeutung. Viel wichtiger ist mir die kirchliche Trauung. Leider darf man heute erst kirchlich heiraten wenn man sich bereits standesamtlich hat trauen lassen. Dies steht in §67a PStG. Früher wurde ein Pfarrer noch richtig bestraft hat er ein Paar getraut obwohl diese nach dem geltenden Recht noch gar nicht Mann und Frau waren. Ursprünglich wurde ihnen Haft bis zu drei Monaten angedroht, später die Geldstrafe auf 10 000 Reichsmark erhöht; während der Nazi-Zeit drohten Priestern sogar fünf Jahre Gefängnis. Heute handelt es sich zwar nur noch um eine Ordnungswidrigkeit ohne Sanktion aber erlaubt ist es noch immer nicht! Bislang kann ich da nur sagen, denn scheinbar soll nächstes Jahr der §§67, 67a PStG gestrichen werden, so dass es möglich ist zu aller erst kirchlich zu heiraten und dann auf das Standesamt zu wackeln. Denn ich finde es komisch wenn der Pfarrer sagt “Frau Trommer, wollen sie Herrn Trommer zu ihrem Mann nehmen”. Da denk ich das hab ich doch schon. Ich will das das heißt “Frau S. wollen sie…”. Von daher finde ich das eine super Änderung. Ok man kann auch nur kirchlich heiraten genießt dann aber die rechtlichen Vorteile/Nachteile nicht. Das würde ich zwar wohl nicht machen. Aber Kirche vor Standesamt finde ich klasse!!
Automatische Kennzeichenerfassung rechtswidrig
0Das Bundesverfassungsgericht hat die automatische Erfassung von Autokennzeichen für verfassungswidrig und somit nichtig erklärt. Begründet wurde dies mit einem unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Solch ein Eingriff ist nur auf Grundlage klarer Gesetze zulässig. Solch ein “klares Gesetz” haben aber die vor Gericht angegriffenen Gesetzte aus Hessen und Schleswig-Holstein gerade nicht dargestellt. Es müsste vielmehr etwa auf der Suche nach einem gestohlenen Auto jeder so genannte Nichttreffer sofort spurenlos gelöscht werden, denn nur dann wäre der Grundrechtseingriff als verhältnismäßig anzusehen. Dient der Kennzeichenabgleich dagegen etwa der Observation oder soll mit ihm das Bewegungsverhalten eines Autofahrers ausgeforscht werden, muss das Gesetz entsprechend klar formuliert sein, was hier eben gerade nicht der Fall war. Man darf dabei aber nicht vergessen, dass hiermit nur die 2 bestehenden Gesetze als verfassungswidrig erklärt wurden. Werden neue Gesetze die die Sachlage klarer umschreiben erlassen ist die automatische Kennzeichenerfassung nicht zwangsläufig rechtswidrig! So ist der Streit im Ergebnis noch nicht beendet, lediglich auf Eis gelegt. via
Postmindestlohn rechtswidrig
0Das Verwaltungsgericht in Berlin hat der Klage von 3 Postkonkurrenten statt gegeben und den Postmindestlohn als rechtswidrig erklärt, weil das Bundesarbeitsministerium damit die Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes überschritten habe. Dieses Gesetz soll in bestimmten Fällen sicherstellen, dass für alle Beschäftigten einer Branche die gleichen Lohn- und Sozialbedingungen gelten. Nach Auffassung des Gerichts erlaubt es aber nur, einen Mindestlohn auf solche Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erstrecken, die bislang in keiner Weise tarifgebunden sind. Das Ministerium hat aber die Tarifverträge der Postkonkurrenten einfach für unbeachtlich erklärt. Der Erlass der Verordnung habe daher die Kläger in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung und Koalitionsfreiheit verletzt. Gegen dieses Urteil hat das Bundesarbeitsministerium nun Berufung eingelegt. Man darf also gespannt sein wie das Ganze noch so weiter gehen wird und wer denn dann was für einen Lohn erhalten wird.
Mord und Totschlag – Yvan Schneider
5Die Verurteilung der Täter im Mordfall Yvan Schneider, die Kommentare bei Silke’s Beitrag und weil es mal sein muss möchte ich zum Anlass nehmen mich noch einmal mit dem Thema Mord und Jugendstrafrecht auseinander zu setzen.
Zu allererst sollte mal geklärt werden was der Unterschied zwischen Mord (§211 StGB) und Totschlag (§212 StGB) ist. Das Ergebnis ist bei beiden gleich, das Opfer ist tot. Wie es zu dem gekommen ist macht den Unterschied aus. Um einen Mord bejahen zu können muss ein oder mehrere Mordmerkmale vorliegen. Zu den subjektiven Mordmerkmalen der 1. Gruppe zählen:
- Mordlust – Zweck des Handeln ist die Tötung als solche aus Freude an der Vernichtung menschlichen Lebens
- zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – Tötung zwecks sexueller Befriedigung
- Habgier – ungezügeltes rücksichtsloses Gewinnstreben um jeden Preis.
- niedriger Beweggrund – Tatantriebe, die sittlich auf tiefster Stufe stehen und nach anerkannten Wertmaßstäben besonders verwerflich und verachtenswert sind
Und zur 2. Gruppe, den objektiven Mordmerkmale, zählt man:
- heimtückisch – Ausnutzung der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit bzw. mittels eines verwerflichen Vertrauensbruches
- grausam – Verursachung über die „normale“ Tötung hinausgehender körperlicher oder seelischer Qualen aus einer gefühlslosen und unbarmherzigen Gesinnung heraus
- mit gefährlichen Mitteln – Tatmittel, deren Wirkungsweise der Täter im konkreten Fall nicht sicher zu beherrschen vermag und deren Einsatz zur Gefährdung einer größeren Anzahl von Menschen geeignet ist.
Zur 3. und letzten Gruppe, erneut subjektive Mordmerkmale, zählt man
- um eine Straftat zu ermöglichen
- um eine Straftat zu verdecken
Jetzt wo das geklärt wäre kommen wir zurück zum Thema. Der Frage ob die Mörder von Yvan Schneider zu recht zu einer Jugendstrafe verurteilt wurden. Der Vorsitzende Richter hat bei der Urteilsverkündung treffend formuliert das viele 18-Jährige nicht erwachsen seien. Sie wollen es aber sein, sie wollen wie Erwachsene behandelt werden, Auto fahren, Alkohol kaufen und die ekligen Horrorfilme im Kino sehen. Doch manche sind unreif und begreifen nicht was sie mit ihrem Handeln tun. Sie sind einfach gesagt noch nicht erwachsen sondern in ihrer physischen Verfassung noch Jugendliche. Werden solche Menschen straffällig kommt das Jugendstrafrecht zum Einsatz.
Doch waren Deniz E. und Roman K. fähig zu begreifen was sie tun? Ich sage ja, Ihnen war klar was sie tun. Aus rasender Eifersucht den Menschen töten der Deniz’ Freundin angeblich zum Sex gezwungen hatte. So sollte jeder dran glauben der seinem Engel etwas angetan hatte. Sie war es auch die Yvan zum Tatort gelockt hatte. Dort erwarteten die beiden Täter ihn schon um ihn heimtückisch zu ermorden.
Fassen wir kurz zusammen, die beiden Täter erschlagen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen einen jungen Menschen der hinterhältig angelockt wurde. Eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge wie es die Verteidigung forderte fällt aufgrund des Vorsatzes bezüglich der Mordmerkmale heraus, denn es sollte nicht lediglich “ein Denkzettel verpasst werden”.
Zusammengefasst lässt sich sagen das die beiden Täter wissentlich und willentlich Yvan erschlagen haben. Dabei sind sie äußerst brutal und heimtückisch vorgegangen. So ist mindestens ein Mordmerkmal vorhanden. Weiter waren sich die beiden Täter ihrer Tat bewusst und töteten mit den Wissen um die Konsequenzen. Ob die Täter aus zerrüttetem Elternhaus stammen spielt keine Rolle. Selbst Menschen die in den wohlbehütesten Verhältnissen aufwachsen können zu Mördern werden. So spielt es keine Rolle wo und wie man aufgewachsen ist. Einzig bei Straftaten die innerhalb der Familie passieren lässt sich ein schwieriges Elternhaus als Entschuldigung vorschieben.
So bliebe als Strafe zum einen Erwachsenenstrafrecht und mindestens 10 Jahre. Viktor hatte im Kommentar den Sinn von Haftstrafen in Frage gestellt. Strafen sollen den Tätern vor Augen führen was sie falsch gemacht haben, und zu einer Art Reue führen. Ebenso wird immer eine Resozialisierung angestrebt die die inhaftierten auf das erneute Leben in Freiheit vorbereiten soll. Junge Menschen nehmen weiter die Chance einer Berufsausbildung wahr und kommen oftmals als gereifte Personen wieder frei. Der Sinn der hinter Strafen steht ist einfach. Man hat einen Fehler gemacht und muss dafür etwas aufbringen. Seien es die 40 Euro beim Schwarzfahren oder telefonieren beim Autofahren oder aber die Haftstrafen bei schweren Straftaten. So sind Straftaten sinnvoll und zu befürworten.
Kommen wir zum Ende. Die Täter haben meiner Meinung nach heimtückisch den jungen Yvan getötet. Den Konsequenzen der Tat bewusst haben sie den Leichnam zerteilt und in die Teile einbetoniert. So hätten sie meiner Meinung nach und den oben aufgeführten Tatsachen nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden müssen.

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