Beiträge mit tag "Gesetz

Müllgebühr auf Brötchentüten

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Sind die Brötchen beim Bäcker eures Vertrauens schon teuerer geworden? Wenn nein dann habt ihr ja noch Glück gehabt, denn eigentlich haben die Bäcker, Metzger und Gemüseverkäufer neuerdings für jede Tüte was zu zahlen.

Grund ist die Änderung der Verpackungsverordnung nach der müssen die Berufsstände Lizenzgebühren für ihre Verpackungen zahlen. Der Grüne Punkt ist ihnen noch erspart geblieben der wäre scheinbar noch teuerer geworden. Die Begründung der ganze Schosse ist der, dass die Kunden ihre Tüten zu Hause entsorgen allerdings die Händler für die Entsorgung ihrer Verpackungen sorgen müssen. Da das ja ein Ding der Unmöglichkeit ist muss irgendjemand zahlen. Also holt man das Geld erstmal beim Bäcker und deren Freunde.

Was gutes hat die Änderung vielleicht. Neuerdings muss kein grüner Punkt mehr aufgedruckt werden. Damit entfallen die “Gebühren” für das seltsame Zeichen die die Händler zahlen mussten.

Ich muss jetzt meinen Kopf festhalten der schüttelt so komisch vor sich hin. Wer mehr über diesen kranken Unsinn wissen will kann das ja hier weiterlesen.

Nix mit Ablieferung

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Seit Donnerstag (23.10.) ist ja mal wieder ein tolles Gesetz in Kraft getreten. Das soll die Ablieferung von Publikationen an die deutsche National Bibliothek vorschreiben. Gesammelt soll alles das werden was irgendwie sammelnswert ist. Das ganze ist bei nicht befolgen mit einer saftigen Geldstrafe bis 10.000 Euro belegt. Doof nur das keiner so recht weiß was denn überhaupt Ablieferungswürdig ist. Nach §2 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) soll alles erfasst werden was nach 1913 veröffentlicht wurde, genauer gesagt alle Medienwerke. Was das wiederrum ist klärt §3. So heißt es in Absatz 3 “Medienwerke in unkörperlicher Form sind alle Darstellungen in öffentlichen Netzen.”

Da das große tolle Interweb nun mal ein öffentliches Netz ist und unser kleines Blog hier darin erreichbar ist. Zudem alles in feinstem Deutsch verfasst müssten wir alles abliefern. Aber bevor man das macht muss man sich “Registrieren”. Gesagt getan, so dacht ich mir das Donnerstag Abend, man will ja seiner Bürgerpflicht nachkommen und alles das tun was die Politikheinis ausbrüten. Also bei dem Verein DNB registriert und der folgenden Dinge abgewartet. Dacht ja eigentlich das die grade einen Höllenstress haben müssen wenn sich plötzlich alle ordentlichen Bürger dort registrieren die mal etwas in dieses Interweb geschrieben haben. Aber weit gefehlt bereits am Freitag Mittag lag eine nette Mail im Postfach. Ich zitiere mal:

Sehr geehrter Herr Trommer,

vielen Dank für Ihre Registrierung für die Ablieferung von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek.

Einige Kategorien von Netzpublikationen sind von der Sammelpflicht ausgeschlossen. Zum Bereich der nicht sammelpflichtigen Publikationen zählen wir aufgrund des privaten Inhalts auch Ihre Veröffentlichungen http://www.car2.de bzw. http://wiki.car2.de. Von einer Ablieferung bitten wir daher abzusehen.

Sollten Sie außer den oben genannten noch weitere Netzpublikationen wie z.B. E-Books veröffentlichen, bitte ich Sie um eine kurze Rückmeldung.

Wie jetzt dacht ich mir. Alles für die Katz, nicht ablieferungswürdig? Kann ja wohl nicht wahr sein. Immerhin ist das doch hier ein Medienwerk. Naja ein was gutes hat das ja dann doch noch, ich brauch mir keine Gedanken machen wie ich alles Inhalte bei den abliefern soll. Dafür sind wir offiziell Ablieferungsunwürdig!

Wer will kann den eigenen Blog auch mit dem Bildlein schmücken. Dann wäre halt ein Link hier her recht nett, bzw. zwingend erforderlich ;)

Neues Gesetz gegen Werbeanrufe

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Wer fühlt sich nicht von den ständigen Werbeanrufen gestört? Egal wie viel Uhr es ist diese Roboter rufen einen immer wieder an. An denen kann man ja nicht mal seinen Frust ablassen weil die einem gar nicht zuhören. Das ist auch der Grund weshalb Bastie und ich uns bereits in eine Liste haben eintragen lassen das wir nicht mehr angerufen werden wollen. Dies kann auch jeder von euch bei “trag dich aus” machen. Seither haben bei uns auch gerade mal 2 solche Werbeautomaten angerufen und die könnte man dann eigentlich an die Verbraucherzentrale melden. Aber wie gesagt bei uns (und auch bei meinen Eltern) hat es soweit gut geklappt und wir können nur bei unterdrückten Anrufen auch wieder in Ruhe ans Telefon gehen.
Aber ich schweife vom eigentlichen Thema ab, denn ich wollte hier ja über das sich in der Entstehung befindliche Gesetz gegen Werbeanrufe schreiben. Eigentlich ist die Telefonwerbung bereits jetzt verboten. Allerdings handelt es sich um ein derartig unzureichendes und praxisuntaugliches Verbot , dass sich effektiv niemand daran hält. Der neue Gesetzesentwurf sieht eine Widerspruchsfrist vor mit dem Kunden telefonisch abgeschlossene Verträge in Zukunft stornieren können. Die 14-tägige Widerspruchsfrist soll bei telefonisch abgeschlossenen Zeitungsabonnements voraussichtlich mit dem ersten Zustellungstag der Zeitung beginnen, bei Abschlüssen im Lotto-Totto-Bereich mit dem Tag der Zusendung der schriftlichen Bestätigung. Außerdem soll das neue Gesetz das jetzige Gesetz in dem Punkt wiederholen, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene dem Anrufer gegenüber vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Verstöße hiergegen sollen künftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

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