Wie wir ja alle wissen ist Bio “in”. Grundsätzlich finde ich das sehr gut, denn ich hatte bereits vor dem “Biowahn” im Bioladen eingekauft. Was mich als echter Bio-Fan an diesem “Biowahn” aber total stört das die Menschen einfach alles kaufen wo Bio drauf steht und sich überhaupt nicht mit dem Sinn von Bioprodukten auseinandersetzen sondern nur auf den Zug des gesunden Essens aufspringen. Die meisten “neu Bio Käufer” kaufen ihre Ware in normalen Supermärkten, so dass es sich bei den Produkten größtenteils um Ware mit EG Bio-Siegel handelt. Dieses ist aber aus meiner Sicht einfach das Wort Bio nicht wert. Natürlich ist auch hier einiges besser als beim konventionellen Anbau, aber vieles ist hier einfach nicht geregelt oder viel schlechter geregelt als im alt her gebrachten Bio Sinn. Ich hab daher mal eine Vergleichstabelle dargestellt die einige Unterschiede zwischen der Bioland-Richtlinie und der EG-Öko-Verordnung aufzeigt. Man könnte sicher auch einen Vergleich zu Demeter-Richtlinien herstellen aber da würde die EG-Öko-Verordnung noch schlechter abschneiden.
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Bioland Verband

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EG-Öko-Verordnung

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Allgemeines
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| Bewirtschaft- ungsform |
Gesamtbetriebsumstellung, ausschließlich ökologische Bewirtschaftung aller Betriebszweige vorgeschrieben |
Teilumstellung möglich, ökologische und konventionelle Bewirtschaftung in einem Betrieb möglich |
| Betriebs- umstellung |
Mindestumstellungszeit vor Vermarktung von pflanzlichen und tierischen Öko-Produkten vorgeschrieben |
Mindestumstellungszeit vor Vermarktung von pflanzlichen und tierischen Öko-Produkten vorgeschrieben |
Dünger
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| Stickstoff- Düngung |
In der Landwirtschaft orientiert sich die Höhe der Düngung an dem zulässigen Tierbesatz je Fläche. Jährlich zugelassen sind max. 1,4 Dungeinheit (DE) pro ha, dies entspricht 112 kg N pro ha und Jahr. Der Gesamteinsatz ist beim Gemüse und Zierpflanzenbau auf 110 kg Stickstoff begrenzt (Gewächshaus 330 kg), im Obstbau und in Baumschulkulturen auf 90 kg, bei Hopfen auf 70 kg N. Im Weinbau ist die N-Menge auf insgesamt 150 kg/ha im 3jährigen Turnus begrenzt. |
Der Einsatz von Dünger aus der Tierhaltung (Wirtschaftsdünger) ist auf jährlich 170 kg N/ ha begrenzt. Die gesamte Stickstoffdüngermenge ist nicht begrenzt, der Bedarf muss von der Kontrollstelle aber anerkannt sein, damit die Bewirtschaftung auf Basis externer Düngerzufuhr möglich ist. Für Gartenbau und Sonderkulturen gibt es keine speziellen Regelungen. |
| Zukauf von Stickstoff- düngern |
Im landwirtschaftlichen Betrieb ist der Zukauf auf 40 kg N pro ha und Jahr limitiert. |
Der Zukauf ist nicht limitiert. |
| Konv. Wirtschafts- düngerzukauf |
Konv. Wirtschaftsdüngerzukauf ist nur in Form von Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Pferdemist möglich. Konventionelle Gülle, Jauche und Geflügelmist sind als Dünger nicht zulässig. |
Konventionelle Gülle, Jauche und Geflügelmist sind als Dünger zulässig. |
| Organische Handels -dünger |
Nur wenige organische Handelsdünger sind zulässig. Verboten sind z.B. Blut-, Fleisch- , Knochenmehle und Guanodünger. |
Blut-, Fleisch- und Knochenmehle sowie Guano sind zugelassen. |
Tierhaltung
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| Abweichungen in der Begrenzung der Anzahl der Tiere |
140 Hennen, 280 Hähnchen oder 10 Mastschweine pro ha und Jahr |
230 Hennen, 580 Hähnchen oder 14 Mastschweine pro ha und Jahr |
| Kuhtrainer |
Die Verwendung eines Kuhtrainers ist unzulässig. |
Nicht geregelt |
| Junghennen- aufzucht |
Für die Aufzucht von Junghennen gibt es spezielle Regelungen. |
Nicht geregelt, Entwurf z.Zt. in der Abstimmung |
Futter
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| Futter vom eigenen Hof, Futterzukauf |
Über 50% des Futters muss vom eigenen Betrieb stammen. |
Eigene Futtererzeugung nicht eindeutig vorgeschrieben, eine flächenunabhängige Tierhaltung ist möglich. |
| zugelassene konventionelle Futtermittel- komponenten |
Grundsätzlich 100% Biofutter. Nur wenn Ökokomponenten nicht verfügbar sind und Mangelernährung droht, sind Ausnahmen für die Eiweißfuttermittel Kartoffeleiweiß oder Maiskleber zulässig. Unter diesen Bedingungen dürfen bei Schweinen (säugende Zuchtsauen, Ferkel und Vormast) max. 5%, für die Geflügelaufzucht und Mastgeflügel max. 15%, für Legehennen max. 10% dieser konventionellen Futtermittel eingesetzt werden; bei Rindern und Ziegen sind konventionelle Komponenten verboten. Wanderschäfer dürfen ihre Tiere zu 5 % auf konventionell bewirtschafteten Flächen grasen lassen. |
Großzügigere Liste mit ca. 80 Produkten, z.B. sind konventionelles Soja, Trester aus Zitrusfrüchten und Importfutter aus der Dritten Welt zugelassen. Bei Schweinen und Geflügel beträgt der Höchst- Anteil an konventionellen Futtermitteln max. 15 %, bei Rindern, Ziegen und Schafen 5%. |
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Fischmehl ist als Futterbestandteil nicht zulässig. |
Fischmehl ist als Futterbestandteil zum Beispiel für die Geflügel zulässig. |
| Silage-Fütterung |
Die ganzjährige ausschließliche Fütterung mit Silage ist verboten. |
Nicht geregelt |
Pflanzenbau
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| Risikofaktoren |
Der Standort muss auf Altlasten, Emittenten, Kontaminationsquellen usw. überprüft werden. |
Nicht geregelt |
| Pflanzenschutz |
Die Verwendung von Kupfer für den Pflanzenschutz ist geregelt und auf 3 kg je ha und Jahr (Hopfen 4 kg) beschränkt. Pyrethroide und Metaldehyd dürfen nicht eingesetzt werden. |
Pyrethroide (für Schädlingsfallen in Obstkulturen im Mittelmeerraum) und Metaldehyd dürfen eingesetzt werden. Kupfer-Einsatz: Max. 8 kg je ha und Jahr gemäß den Pflanzenschutzbestimmungen. |
| Pilzanbau |
Die Bestandteile des Pilzsubstrats landwirtschaftlichen Ursprungs müssen aus Bio-Erzeugung stammen |
Im Substrat darf konventioneller Mist bis zu 25 Vol.% eingesetzt werden, wenn kein Biomist verfügbar ist. |
Verarbeitung
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| Kennzeichnung |
“Bio” darf verwendet werden, wenn 100% der Zutaten ökologischer Herkunft sind. Bei nachweislicher Nichtverfügbarkeit von Zutaten in ökologischer Qualität kann der Verband eine Ausnahmegenehmigung für konventionelle Zutaten bis zu einem Anteil von maximal 5% genehmigen. |
“Bio” darf verwendet werden, wenn 95% der Zutaten ökologischer Herkunft sind und die betreffenden konventionellen Zutaten nicht in Bioqualität verfügbar sind – geregelt in Anhang VI Teil C der EG-Öko-Verordnung. |
| Zusatzstoffe |
26 Stoffe zugelassen |
49 (je nach Auslegung) zugelassen. |
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Nitritpökelsalz nicht zugelassen bei Bioland, Demeter, GÄA |
Nitritpökelsalz bisher nicht geregelt, aber gemäß deutschem Lebensmittelrecht zulässig. |
| Enzyme/ Starterkulturen |
Enzyme und Starterkulturen sind nur produktgruppenspezifisch zugelassen. |
Enzyme und Starterkulturen sind allgemein zugelassen. |
| Verarbeitung Tier |
Die Verarbeitung von tierischen Produkten ist geregelt. |
Die Verarbeitung von tierischen Produkten ist noch nicht geregelt. |
| Verfahren |
Umstrittene Verfahren sind verboten (Negativliste). |
Nicht geregelt |
| Verpackung |
Vorgaben für die Verwendung von Verpackungen (Positivliste). |
Nicht geregelt |
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