Hinweis für die Stammleserschaft, folgender Text soll Abmahnanwälten davor bewahren sinnlos Kraft und Arbeitszeit für eine Abmahnung zu verschwenden. Ihr könnts lesen oder auch bleiben lassen, ganz wie euch beliebt.
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Sehr geehrte Damen und Herren.
Vielleicht sind sie als Abmahnanwalt hierhergeschickt worden weil sie vielleicht hoffen hier mal für ein Schreiben an mich/uns eine hübsche Stange Geld zu kassieren. Ich wollte sie daher darauf hinweisen das hier alles mit rechten Dingen zu geht und alles rechtlich einwandfrei ist.
Auch wenn hier Anzeigen geschaltet oder Links verkauft werden ist das kein Indiz für ein geschäftsmäßiges auftreten. Das Geld was damit verdient wird fließt in ein Sparschwein dessen Inhalt in unregelmäßigen Abschnitten für sinnvolle Anschaffungen oder den Jahresurlaub verwendet wird. Also keine Spur von Geschäftsmäßigkeit. Wie sie vielleicht wissen dürfen Sie in solch einem Fall sowieso nur 100 Euro verlangen, lohnt sich dafür die Mühe? Sicherlich nicht!
Sparen sich deshalb jedwede Abmahnung die Sie schreiben, ausdrucken und zur Post bringen müssen. Es lohnt sich nicht. Sie haben sicher besseres zu tun. Fahren si nach Hause und machen Sie sich einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Trommer

#1 by Saarbreaker on 14. April 2008 - 20:15
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Ich glaub ja nicht, dass das wirklich einen Abmahner aufhalten wird. Wenn es jemand wirklich auf ein Blog abgesehen hat, wird er bei den meisten auch fündig – leider!
#2 by Silke on 14. April 2008 - 20:20
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@Saarbreaker, ich denke das ganze war auch eher spassig gedacht. Oder net?
#3 by Bastie on 14. April 2008 - 20:23
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Natürlich war das nur ein Spässle, wollt das nur mal geschrieben haben. Vielleicht kann ich ja irgendwann auf einen 3 Jahren alten Beitrag verweisen, falls so einer (darf ich Heini schreiben?) mal was von uns will.
#4 by SaarBreaker on 15. April 2008 - 21:39
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@Silke, ok, war noch nicht so spät, kann mich also nicht auf die Uhrzeit berufen
hab das Spässle von Bastie jetzt aber kapiert
@Bastie, schreib doch in Zukunft bitte “Spässle” dazu, sonst kapier ich das wieder nicht
Ne Quatsch
Einen Namenlosen darf man als “Heini” bezeichnen, denke ich. Es weiß eh jeder, wer oder welche Branche damit gemeint ist
#5 by Bastie on 16. April 2008 - 5:41
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@Saarbreaker, wird gemacht. Wollts nicht ganz so eindeutig machen. Werd den Hinweis demnächst in den Tags verstecken. Die Heinis werden schon nix mit anfangen können.
@Abmahnanwälte, trotzdem ich bleib dabei! Hier ist nix mit Geschäftsmäßiges Auftreten.