Stop des absoluten Rauchverbots in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz darf in kleinen Kneipen auch nach Inkrafttreten des Rauchverbotes weiter geraucht werden. Nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts in Mainz sind sogenannte “inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte” vom Nichtraucherschutzgesetz ausgenommen. Die Schonfrist gilt zumindest, bis das Gericht die Frage grundsätzlich in einem Hauptverfahren geklärt hat. Die Gastwirte müssen aber am Eingang deutlich sichtbar auf eine Raucherlaubnis hinweisen. Grundsätzlich kann das Gesetz zum Rauchverbot in Rheinland-Pfalz jedoch wie vorgesehen am Freitag in Kraft treten. via
