Archiv für 27. Januar 2008
Manches sollte nie passieren – heute beim shoppen
01. Zu allererst sollte man darauf achten den richtigen Parkplatz zu bekommen.Und nicht ewig rummachen sonst ist er noch weg.
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2. Nicht alles was in Umkleidekabinen hängt sollte man überziehen. Man weiß ja nie was passiert.
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3. Lassen sie sich ihre Einkäufe nicht klauen. Von niemanden, auch nicht von Vierbeinern.
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Was ist das EG Bio-Siegel wert
4Wie wir ja alle wissen ist Bio “in”. Grundsätzlich finde ich das sehr gut, denn ich hatte bereits vor dem “Biowahn” im Bioladen eingekauft. Was mich als echter Bio-Fan an diesem “Biowahn” aber total stört das die Menschen einfach alles kaufen wo Bio drauf steht und sich überhaupt nicht mit dem Sinn von Bioprodukten auseinandersetzen sondern nur auf den Zug des gesunden Essens aufspringen. Die meisten “neu Bio Käufer” kaufen ihre Ware in normalen Supermärkten, so dass es sich bei den Produkten größtenteils um Ware mit EG Bio-Siegel handelt. Dieses ist aber aus meiner Sicht einfach das Wort Bio nicht wert. Natürlich ist auch hier einiges besser als beim konventionellen Anbau, aber vieles ist hier einfach nicht geregelt oder viel schlechter geregelt als im alt her gebrachten Bio Sinn. Ich hab daher mal eine Vergleichstabelle dargestellt die einige Unterschiede zwischen der Bioland-Richtlinie und der EG-Öko-Verordnung aufzeigt. Man könnte sicher auch einen Vergleich zu Demeter-Richtlinien herstellen aber da würde die EG-Öko-Verordnung noch schlechter abschneiden.
Bioland Verband
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EG-Öko-Verordnung
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Allgemeines |
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| Bewirtschaft- ungsform | Gesamtbetriebsumstellung, ausschließlich ökologische Bewirtschaftung aller Betriebszweige vorgeschrieben | Teilumstellung möglich, ökologische und konventionelle Bewirtschaftung in einem Betrieb möglich |
| Betriebs- umstellung | Mindestumstellungszeit vor Vermarktung von pflanzlichen und tierischen Öko-Produkten vorgeschrieben | Mindestumstellungszeit vor Vermarktung von pflanzlichen und tierischen Öko-Produkten vorgeschrieben |
Dünger |
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| Stickstoff- Düngung | In der Landwirtschaft orientiert sich die Höhe der Düngung an dem zulässigen Tierbesatz je Fläche. Jährlich zugelassen sind max. 1,4 Dungeinheit (DE) pro ha, dies entspricht 112 kg N pro ha und Jahr. Der Gesamteinsatz ist beim Gemüse und Zierpflanzenbau auf 110 kg Stickstoff begrenzt (Gewächshaus 330 kg), im Obstbau und in Baumschulkulturen auf 90 kg, bei Hopfen auf 70 kg N. Im Weinbau ist die N-Menge auf insgesamt 150 kg/ha im 3jährigen Turnus begrenzt. | Der Einsatz von Dünger aus der Tierhaltung (Wirtschaftsdünger) ist auf jährlich 170 kg N/ ha begrenzt. Die gesamte Stickstoffdüngermenge ist nicht begrenzt, der Bedarf muss von der Kontrollstelle aber anerkannt sein, damit die Bewirtschaftung auf Basis externer Düngerzufuhr möglich ist. Für Gartenbau und Sonderkulturen gibt es keine speziellen Regelungen. |
| Zukauf von Stickstoff- düngern | Im landwirtschaftlichen Betrieb ist der Zukauf auf 40 kg N pro ha und Jahr limitiert. | Der Zukauf ist nicht limitiert. |
| Konv. Wirtschafts- düngerzukauf | Konv. Wirtschaftsdüngerzukauf ist nur in Form von Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Pferdemist möglich. Konventionelle Gülle, Jauche und Geflügelmist sind als Dünger nicht zulässig. | Konventionelle Gülle, Jauche und Geflügelmist sind als Dünger zulässig. |
| Organische Handels -dünger | Nur wenige organische Handelsdünger sind zulässig. Verboten sind z.B. Blut-, Fleisch- , Knochenmehle und Guanodünger. | Blut-, Fleisch- und Knochenmehle sowie Guano sind zugelassen. |
Tierhaltung |
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| Abweichungen in der Begrenzung der Anzahl der Tiere | 140 Hennen, 280 Hähnchen oder 10 Mastschweine pro ha und Jahr | 230 Hennen, 580 Hähnchen oder 14 Mastschweine pro ha und Jahr |
| Kuhtrainer | Die Verwendung eines Kuhtrainers ist unzulässig. | Nicht geregelt |
| Junghennen- aufzucht | Für die Aufzucht von Junghennen gibt es spezielle Regelungen. | Nicht geregelt, Entwurf z.Zt. in der Abstimmung |
Futter |
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| Futter vom eigenen Hof, Futterzukauf | Über 50% des Futters muss vom eigenen Betrieb stammen. | Eigene Futtererzeugung nicht eindeutig vorgeschrieben, eine flächenunabhängige Tierhaltung ist möglich. |
| zugelassene konventionelle Futtermittel- komponenten | Grundsätzlich 100% Biofutter. Nur wenn Ökokomponenten nicht verfügbar sind und Mangelernährung droht, sind Ausnahmen für die Eiweißfuttermittel Kartoffeleiweiß oder Maiskleber zulässig. Unter diesen Bedingungen dürfen bei Schweinen (säugende Zuchtsauen, Ferkel und Vormast) max. 5%, für die Geflügelaufzucht und Mastgeflügel max. 15%, für Legehennen max. 10% dieser konventionellen Futtermittel eingesetzt werden; bei Rindern und Ziegen sind konventionelle Komponenten verboten. Wanderschäfer dürfen ihre Tiere zu 5 % auf konventionell bewirtschafteten Flächen grasen lassen. | Großzügigere Liste mit ca. 80 Produkten, z.B. sind konventionelles Soja, Trester aus Zitrusfrüchten und Importfutter aus der Dritten Welt zugelassen. Bei Schweinen und Geflügel beträgt der Höchst- Anteil an konventionellen Futtermitteln max. 15 %, bei Rindern, Ziegen und Schafen 5%. |
| Fischmehl ist als Futterbestandteil nicht zulässig. | Fischmehl ist als Futterbestandteil zum Beispiel für die Geflügel zulässig. | |
| Silage-Fütterung | Die ganzjährige ausschließliche Fütterung mit Silage ist verboten. | Nicht geregelt |
Pflanzenbau |
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| Risikofaktoren | Der Standort muss auf Altlasten, Emittenten, Kontaminationsquellen usw. überprüft werden. | Nicht geregelt |
| Pflanzenschutz | Die Verwendung von Kupfer für den Pflanzenschutz ist geregelt und auf 3 kg je ha und Jahr (Hopfen 4 kg) beschränkt. Pyrethroide und Metaldehyd dürfen nicht eingesetzt werden. | Pyrethroide (für Schädlingsfallen in Obstkulturen im Mittelmeerraum) und Metaldehyd dürfen eingesetzt werden. Kupfer-Einsatz: Max. 8 kg je ha und Jahr gemäß den Pflanzenschutzbestimmungen. |
| Pilzanbau | Die Bestandteile des Pilzsubstrats landwirtschaftlichen Ursprungs müssen aus Bio-Erzeugung stammen | Im Substrat darf konventioneller Mist bis zu 25 Vol.% eingesetzt werden, wenn kein Biomist verfügbar ist. |
Verarbeitung |
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| Kennzeichnung | “Bio” darf verwendet werden, wenn 100% der Zutaten ökologischer Herkunft sind. Bei nachweislicher Nichtverfügbarkeit von Zutaten in ökologischer Qualität kann der Verband eine Ausnahmegenehmigung für konventionelle Zutaten bis zu einem Anteil von maximal 5% genehmigen. | “Bio” darf verwendet werden, wenn 95% der Zutaten ökologischer Herkunft sind und die betreffenden konventionellen Zutaten nicht in Bioqualität verfügbar sind – geregelt in Anhang VI Teil C der EG-Öko-Verordnung. |
| Zusatzstoffe | 26 Stoffe zugelassen | 49 (je nach Auslegung) zugelassen. |
| Nitritpökelsalz nicht zugelassen bei Bioland, Demeter, GÄA | Nitritpökelsalz bisher nicht geregelt, aber gemäß deutschem Lebensmittelrecht zulässig. | |
| Enzyme/ Starterkulturen | Enzyme und Starterkulturen sind nur produktgruppenspezifisch zugelassen. | Enzyme und Starterkulturen sind allgemein zugelassen. |
| Verarbeitung Tier | Die Verarbeitung von tierischen Produkten ist geregelt. | Die Verarbeitung von tierischen Produkten ist noch nicht geregelt. |
| Verfahren | Umstrittene Verfahren sind verboten (Negativliste). | Nicht geregelt |
| Verpackung | Vorgaben für die Verwendung von Verpackungen (Positivliste). | Nicht geregelt |
Kann schlechtes Wetter eine Wahl beeinflussen
0Scheinbar haben bei der heutigen Wahl in Hessen und Niedersachen bis zum Mittag nur wenige Wähler den Weg zu den Wahlurnen gefunden. Denn in Niedersachsen hatten bis zum Mittag nach Angaben des Landeswahlleiters nur 22,7 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben. In Hessen lag die Wahlbeteiligung bis zum frühen Nachmittag bei 34,6 Prozent. Der Sprecher des Landeswahlleiters in Hannover meint das viele Niedersachsen wohl wegen des stürmischen und regnerischen Wetters zu Hause geblieben wären. Dazu kann man doch wohl nur sagen, dass sich der Herr das ganz schön einfach macht. Und wie war das Wetter in Hessen? Auch zu schlecht um einen Fuß vor die Tür zu setzten und seine Stimme abzugeben? Am besten beantragen die Menschen in Zukunft Briefwahl, denn das Wetter könnte am Wahlsonntag ja schlecht werden. Aber ich denke das würde auch nichts ändern, denn ich glaube nicht das sich die Menschen vom Wetter beeinflussen lassen. Aber die “Wetterausrede” zieht eben immer, denn ist es zu heiß wollen die Leute scheinbar nicht wählen und stürmt es oder regnet es erst recht nicht. Also davon halt ich rein gar nix. Das deutsche Volk ist einfach nur zu faul zur Wahl zu gehen, egal wie das Wetter nun ist. Denn wenn ich wirklich wählen gehen möchte lass ich mich doch nicht von etwas Regen oder Wind abschrecken. Also an alle Hessen und Niedersachen die bislang die Ausrede schlechtes Wetter vorgeschoben haben, Euch bleiben noch 2h 20min um Wählen zu gehen!!

Flugzeuge zum greifen nah
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Eigentlich beängstigend, man könnte fast meinen das Ding stürzt gleich irgendwo rein. Aber man kann sich beruhigen denn die Boeing 747 landet gerade auf dem Flughafen St. Martin. Die Zuschauer machen sich aus den Landungen und den Starts einen rechten Spass wie folgendes Video zeigt.
Schäuble ins Gefängnis
0Der umstrittene Bundestrojaner den Herr Innenminister Schäuble und das BKA so gerne in Aktion sehen wollen ist doch eigentlich strafbar. Dafür gestimmt hat der Herr S. ja auch. So hat das Einundvierzigste Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. StrÄndG) vom 7.8.2007 (BGBl. I S. 1786) die Paragrafen 202a, 202b und 202c ins Strafgesetzbuch eingefügt. Diese besagen folgendes
§ 202a – Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
§ 202b – Abfangen von Daten
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
§ 202c – Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
Soviel sagt die aktuelle Rechtslage, doch trifft das denn auch auf den Bundestrojaner zu? Ich sage ja, denn ein Trojaner ist nach der Definition der Tagesschau.
Was versteht man unter einem Trojaner?
Ein Programm, das auf einem Computer heimlich oder als nützliches Programm getarnt Funktionen ausführt, die der Benutzer nicht erlaubt hat und nicht kontrolliert. Der Trojaner selbst muss nicht schädlich sein. Häufig ist er aber mit anderer schädlicher Software kombiniert, oder hilft dieser, auf den Computer zu gelangen.
Getarnt ist es, es wird heimlich auf Computern ausgeführt und der Benutzer hat die Ausführung sicherlich nicht erlaubt oder kann ihn kontrollieren. In Anbetracht dessen macht sich Herr Schäuble und seine Schergen doch eindeutig strafbar. Auch wenn er nur 5 Jahre bekämme, ausreichend wäre das sicher allemal um ihn wieder auf den Boden der Realität zu bringen. Was ich mich noch frage ist das die Vorbereitung doch auch schon strafbar ist, also haben die Herren Informatiker die mit Sicherheit schon daran arbeiten mindestens ein Bein im Gefängsnis.
Eine Frage bleibt noch zu klären. Und zwar wann die erste Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen diesen kriminellen Haufen aufnimmt. Hoffen wir mal nicht erst dann wenn es zu spät ist. Bis dahin bleibt nur abzwarten was das Bundesverfassungsgericht urteilt.
Blogparade Musik
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Bei Apfelknacker habe ich die Blogparade Musik gefunden und da Musik mein Leben ist egal ob in guten oder schlechten Zeit dacht ich mir muss ich da doch auf alle Fälle mal mitmachen. 
Hörst du oft Musik? Wieviele Stunden durchschnittlich am Tag?
Ich muss gestehen, dass ich momentan nicht so viel Musik höre wie ich es gerne tun würde. Denn mein Studium hat mich gerade recht fest im Griff und lernen und Musik hören konnt ich zwar noch in der Schule aber im Studium musst ich das leider ablegen. Daher höre ich momentan wohl eher wenig Musik, vielleicht so 2-3 Stunden oder so am Tag. Klar mal mehr mal weniger. Aber wie gesagt momentan leider weniger. 
Und wo? (Arbeit, Unterwegs, etc.)
Natürlich hör ich beim Autofahren Musik, beim Kochen, beim Aufräumen und Putzen, beim Abendessen und auf dem Weg zur Uni. Eigentlich immer wenn es mir möglich ist.
Welche(s) Genre(s) hörst du besonders gerne?
Das kommt immer ganz auf meine momentane Stimmung an. Ich höre gerne HipHop, Soul, R&B, Klassik aber auch mal die ein oder andere Boygroup Musik und dann wohl auch das was der Apfelknacker als “Kommerz-Kacke, die in den Charts rauf und runter gedudelt wird” bezeichnet.
Hörst du Radio? Wenn ja, wieviel und welcher Sender?
Zur Zeit läuft bei uns in der Küche zum Kochen meist Klassik-Radio. Das ist so schön entspannend. Ansonsten höre ich eher weniger Radio.
Bist du Mitglied in Musik-Netzwerken wie last.fm, etc.?
Ich bin zwar bei last.fm aber nutzen tu ich es nicht wirklich wenn ich ehrlich sein soll.
Mein Trackliste welche ich für ne Freundin brennen würde:
1. Snow Patrol, Hands open
2. Chantal Kreviazuk, Feels like home
3. The Corrs, Blame it on the weatherman
4. Shakira, Si te vas
5. Puff Daddy, Come with me
6. Backstreet Boys, Like a child
7. Timbaland, Apologize
8. Take That, Wooden boat
9. Natasha Bedingfield, I bruise easily
10. The Corrs, Borrowed heaven
11. Nelly, Hot in here
12. Shakira, Moscas en la casa
13. Sophie B. Hawkins, Lose your way
14. Pink, Dear Mr. President
15. Sean Kingston, Beautiful girl
16. James Blunt, Wisemen
17. Silbermond, Das Beste
18. Sean Paul, Temperature
Personensuchmaschine
5Mit der neuen Metasuchmaschine kann man nach Personen suchen. Informationen über Personen stammen vorwiegend aus allgemeinen Suchmaschinen, YouTube, Telefonbüchern und Social Networking Sites wie Facebook, LinkedIn oder Xing. Das österreichische Projekt zielt zu Beginn auf Deutschland, Österreich, die Schweiz und Großbritannien. Angezeigt werden Bilder, Videos, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Weblinks, die zu dem jeweils gesuchten Namen passen. Außerdem wird versucht, mit einer “Tagcloud” Attribute und Eigenschaften der gesuchten Person darzustellen.
“Wir wollen nicht die sein, die eine Datenbank über alle Menschen aufbauen”, erklärt CEO Stefan Kalteis. “Es ist ein Problem, dass die Googles viel zu viel wissen.” Markus Wagner vom Risikokapitalgeber i5invest, der bei dem Startup auch operativ involviert ist, möchte mit der neuen Suchmaschine nicht nur einen Dienst zur Verfügung stellen, sondern auch “Awareness” schaffen: “Die Generation Facebook und StudiVZ hinterlässt irre Datenspuren.”
123people ist allerdings nicht der erste Versuch eine Personensuchmaschine zu starten. Seit 2006 durchsucht bereits wink.com Profile von Nutzern sozialer Netzwerke und lädt die Menschen auch ein selber eine Seite über sich anzulegen. Zoominfo konzentriert sich mehr auf den Unternehmenssektor. Weitere Personenssuchmaschinen hören auf Namen wie Streakr, ProfileLinker oder Upscoop. Und mit yasni startete Ende vergangenen Jahres auch eine Personensuchmaschine in Deutschland. Datenschützer sehen alle diese Personensuchmacheinen als zumindest äußerst problematisch an. [via]
Kommt ein Vogel
0- Kommt ein Vogel geflogen
Setzt sich nieder auf mein Fuß,
Hat ein Zetterl im Schnabel,
Von der Mutter einen Gruß. - Lieber Vogel, fliege weiter!
Nimm ein Gruß mit und ein Kuß,
Denn ich kann dich nicht begleiten
Weil ich hier bleiben muß.

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