Amtsgericht dämpft Musikindustrie

Es ist eigentlich erschreckend welch seltsame Praxis sich die Musikindustrie bei der Verfolgung von vermeintlichen File-Sharern zugelegt hat. Da werden IP Adressen ermittelt und bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gestellt. Die ermittelt dann mal los, gibt auf Antrag der Musikindustrie die Adressdaten raus. Dann verklagt letztere den Anschlussinhaber auf zivilen weg. Währenddessen wird das strafrechtliche Verfahren eingestellt.

Doch dem hat das Amtsgericht Hamburg Altona nun einen Riegel vorgeschoben. So reicht es nicht aus das jemand einen Anschluss hat um ihm den rechtswidrigen Datei Tausch zur Last zu legen. Es muss nachgewiesen werden das der Anschluss-Inhaber Dateien zur Verfügung stellt. Im vorliegenden Fall war das nicht der Fall. Und das Gericht stellte das etwas nüchtern fest.

[...]Tatsächlich hatte die Klägerin weder Titel heruntergeladen, noch hatte sie dies einem Anderen ermöglicht.[...]

Weiter entschied das AG das die Strafverfolger die Adress-Daten nicht einfach so herausgeben dürfen da diese grundsätzlich vertraulich zu behandeln sind. Im Urteil liest sich das folgendermaßen.

3. Eine Staatsanwaltschaft ist nicht befugt, ohne weitere Ermittlungen auf einfachen Hinweis die Daten zu einer IP-Adresse einem Rechtsanwalt zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, weiterzugeben. Das gilt insbesondere dann, wenn keine Anhaltspunkte bestehen, dass sich der betroffene Anschlussinhaber an einer strafbaren Urheberrechtsverletzung beteiligt war, sondern lediglich zivilrechtlich als Störer belangt werden kann. In diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft das Auskunftsersuchen zu versagen.

Noch schöner:

4. Ein Rechtsanwalt ist in einem solchen Fall Verrichtungsgehilfe seines Mandanten i.S.v. § 831 BGB. Der Mandant haftet deshalb für die Rechtsverletzungen, die der Rechtsanwalt in Ausübung seines Auftrages begeht.

Mal schauen ob das Urteil Anhänger in der deutsche Richterlandschaft finden wird. Dann wird es der Musikindustrie zumindest etwas erschwert horende Summen für einen Titel zu verlangen. Mehr zum Thema und das Urteil auf Telemedicus. Außerdem empfehlenswert die Filesharing FAQ auf netzwelt.

Machen weil es geht

Besonders die Hacker der iPhone bzw. vor kurzem der Mensch der Mac OSX 10.5 (Leopard) auf einen eeePC von Asus zum laufen brachten taten das sicher nicht aus einer Notwendigkeit. Die profane und einfache Erklärung der Aktionen ist schlicht.

Weil es geht!

Ähnlich verhalten sich viele Blogger und User von Sozialen Netzwerken auch. Bilder und Texte werden kopiert ohne den wahren Autor zu nennen oder Mitschnitte von Sendungen landen bei YouTube und co. Gut manchmal mag das in Ordnung sein. Aber eigentlich sollte gelten

Erst fragen dann machen!

Wer sich noch näher über das Thema Urheberrecht imWeb2.0 informieren will dem möchte ich mal die Broschüre des Medienkompetenz-Portals Klicksafe und des Projekt iRights.info hinweisen. Das ganze Teil ist eine PDF-Datei und kann so immer schön in der Nähe rumliegen.
[via]