Gute Nachrichten für steuerzahlende Pendler
Rund 8,1 Millionen Pendler welche nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nach der Neuregelung der Pendlerpauschale leer ausgehen würden können vorerst aufatmen, denn die alte Pendlerpauschale wird vorläufig wieder anerkannt. Das heißt also das sich die Pendler auf die Lohnsteuerkarte 2007 nun doch einen Freibetrag vom ersten Kilometer an eintragen lassen können. Das Bundesfinanzministerium teilte mit, dass sich die zuständigen Referatsleiter von Bund und Ländern dazu verständigt hätten. Damit zieht der Fiskus erste Konsequenzen aus einem Beschluss des Bundesfinanzhofs. Dieser hatte vergangene Woche mitgeteilt das er “ernstlich bezweifle” ob die Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Steinbrück mahnt aber zu vorsicht, denn sollte die Neuregelung doch mit dem Grundgesetz vereinbar sein, also die Pendler ihre Fahrtkosten erst ab dem 21. Kilometer geltend machen können, würden ihnen große Rückzahlungen bevorstehen. Eine Entscheidung des Gerichts ist aber dieses Jahr nicht mehr zu erwarten. Persönlich würde ich also den Freibetrag nicht ändern. Sollte dennoch eine Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz festgestellt werden, dann kann man dies ja auch noch rückwirkend geltend machen. Aber es bleibt festzustellen das die Entwicklung des Vorgangs definitiv zum positiven für die Steuerzahler ausfällt.
