Studiengebühr in Hessen verfassungswidrig
Diese Frage wird, so wie in vielen anderen Bundesländern auch, in Hessen gerade heftig diskutiert. Der einzige Unterschied ist wohl, dass es in Hessen momentan so aussieht, wie wenn das Studiengebührengesetz gegen die Landesverfassung von Hessen verstößt und daher verfassungswidrig wäre. Auch Ute Sacksofsky, die Landesanwältin am Hessischen Staatsgerichtshof welche als “öffentliche Klägerin” beim Staatsgerichtshof über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Landesverfassung wachen soll hat nach Informationen des SPIEGEL das umstrittene “Studienbeiträge”-Gesetz in einer 33-seitigen Stellungnahme an das Gerichtspräsidium als verfassungswidrig bezeichnet. Die Landesanwältin hat daher einen eigenen Antrag gestellt um das Gesetz für nichtig zu erklären, darüberhinaus hält sie eine bereits eingebrachte Klage von rot-grüne Klage für zulässig und begründet. Begründet wird ihre Auffassung mit Art. 59 der hessischen Landesverfassung, welcher unentgeltlichen Unterricht an Hochschulen verlangt und “Schulgeld” nur dann zulässt, wenn es die wirtschaftliche Lage des Schülers oder seiner Eltern erlaubt. Diese Verfassungspassage gibt es nur in Hessen (bringt also nix für andere Bundesländer). Ob die Erhebung von Studiengebühren in Hessen tatsächlich unterbunden wird, wird der Staatsgerichtshof voraussichtlich erst 2008 entscheiden.
