Archiv für 22. August 2007

Hüpfend gegen Gewalt

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Hüpfend sollen Engländer gegen Gewalt vorgehen, so zumindest ein britischer Politiker. Gemeint ist das wenn man beobachtet das ein Mitmensch verprügelt wird solle man wild auf und ab springen und winken um die Angreifer von ihrem abzulenken.

Der Grund für den “Tip” ist die zunehmende Gewalt auf britischen Strassen. So werden schon mal Frauen erstochen weil sie sich bei einer Bande junger Männer darüber beschwert das diese ein angebissenen Schokoriegel in ihr Auto geworfen hatten. Größtenteils erfolgen die Angriffe mit einem Messer und werden von Gruppen von ca. 20 jährigen Männern durchgeführt.

Aber zurück zum Hampelmannmachen. Ich würde gerne mal wissen was in dem Kopf dieses Politikers vorgeht. Das ich davor gewarnt werde mich nicht selbst in Gefahr zu bringen ist ja voll in Ordnung. Aber soll ich dafür paar Meter weiter rumspringen damit die Angreifer von ihrem mit Sicherheit schon zugerichteten Opfer ablassen und dann auf mich losgehen. Ich bin mir nicht wirklich sicher ob das die Lösung des Problems ist. Vielmehr müsste die örtliche Polizei Präsenz zeigen und gegen jedwede Gewalt vorgehen. Es sei denn die Wache wird nicht gerade von solch aggressiven Menschen belagert, so letztes Wochenende passiert.

Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.08.2007

Studiengebühr in Hessen verfassungswidrig

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Diese Frage wird, so wie in vielen anderen Bundesländern auch, in Hessen gerade heftig diskutiert. Der einzige Unterschied ist wohl, dass es in Hessen momentan so aussieht, wie wenn das Studiengebührengesetz gegen die Landesverfassung von Hessen verstößt und daher verfassungswidrig wäre. Auch Ute Sacksofsky, die Landesanwältin am Hessischen Staatsgerichtshof welche als “öffentliche Klägerin” beim Staatsgerichtshof über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Landesverfassung wachen soll hat nach Informationen des SPIEGEL das umstrittene “Studienbeiträge”-Gesetz in einer 33-seitigen Stellungnahme an das Gerichtspräsidium als verfassungswidrig bezeichnet. Die Landesanwältin hat daher einen eigenen Antrag gestellt um das Gesetz für nichtig zu erklären, darüberhinaus hält sie eine bereits eingebrachte Klage von rot-grüne Klage für zulässig und begründet. Begründet wird ihre Auffassung mit Art. 59 der hessischen Landesverfassung, welcher unentgeltlichen Unterricht an Hochschulen verlangt und “Schulgeld” nur dann zulässt, wenn es die wirtschaftliche Lage des Schülers oder seiner Eltern erlaubt. Diese Verfassungspassage gibt es nur in Hessen (bringt also nix für andere Bundesländer). Ob die Erhebung von Studiengebühren in Hessen tatsächlich unterbunden wird, wird der Staatsgerichtshof voraussichtlich erst 2008 entscheiden.

links for 2007-08-21

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